1. Für wen und wofür diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen betreffen die zeitweise Nutzung der Hobbywerkstatt von Lucas Fritzsche, handelnd unter Reifenservice & Fahrzeugteile Fritzsche, Borssenanger 6, 09113 Chemnitz. Vertragspartner ist Lucas Fritzsche.
Vereinbart werden die Bereitstellung eines Werkstattplatzes und die jeweils gebuchte Ausstattung zur selbstständigen Arbeit am eigenen oder berechtigt überlassenen Fahrzeug. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Anfrage, Reservierung und Vertrag vor Ort
Anfragen per Website, WhatsApp, E-Mail oder Telefon dienen der Terminabstimmung. Eine Terminbestätigung reserviert lediglich den besprochenen Platz und begründet noch keinen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag.
Der Nutzungsvertrag wird vor Ort durch Vereinbarung der Leistungen und Unterzeichnung des Nutzungsbogens geschlossen. Auf dem Bogen werden Datum, Beginn, Ende und die vereinbarten Leistungen festgehalten; die Endzeit wird bei Abschluss der Nutzung ergänzt. Der Kunde bestätigt den eingetragenen Beginn mit seiner Unterschrift.
Vor der Unterschrift weisen wir ausdrücklich auf diese AGB hin und ermöglichen ihre Einsicht vor Ort, digital oder als Ausdruck. Auf dem Bogen wird die Zustimmung zu den AGB unter Angabe ihrer Internetadresse und des maßgeblichen Versionsstands festgehalten. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung; spätere Websiteänderungen ändern bestehende Verträge nicht.
Es ist kein zusätzlicher separater Nutzungsvertrag zu unterschreiben. Individuelle Vereinbarungen auf dem Bogen haben Vorrang. Online werden keine kostenpflichtigen Verträge geschlossen oder Zahlungen abgewickelt.
3. Ausstattung und zusätzliche Leistungen
Welche Hebebühne und welche Werkzeuge bereitgestellt werden, richtet sich nach der Vereinbarung vor Ort. Die Ausstattung muss zu Ihrem Fahrzeug und dem geplanten Einsatz passen; Verfügbarkeit und Lagerbestand werden bei der Terminabstimmung berücksichtigt.
Selbst ausgeführte Arbeiten werden nicht allein durch die Platznutzung zu einer Reparaturleistung unseres Betriebs. Arbeiten durch unser Personal, zum Beispiel Diagnose- oder Klimaleistungen, sowie Teilekäufe werden gesondert beauftragt. Umfang, Preis und die hierfür geltenden Bedingungen sind vorab zu vereinbaren. Die beauftragten Expertenleistungen erbringen der Inhaber oder entsprechend qualifizierte Mitarbeiter unseres Betriebs.
4. Preise und Zeitabrechnung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis auf Grundlage der zuvor zugänglich gemachten Preisliste. Zusätzliche Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien und Entsorgungsleistungen werden nur im vereinbarten Umfang berechnet.
Die berechnete Nutzungszeit beginnt zu dem auf dem Nutzungsbogen eingetragenen und vom Kunden unterschriebenen Zeitpunkt. Sie endet nach Räumung des Arbeitsplatzes, vollständiger Werkzeugrückgabe und ordnungsgemäßer Übergabe; die Endzeit wird ebenfalls auf dem Bogen festgehalten. Eine von uns verursachte Verzögerung der Rücknahme verlängert die berechnete Zeit nicht.
Stundenbasierte Leistungen werden je begonnener voller Stunde berechnet. Die Mindestabrechnung beträgt eine Stunde. Beispiel: 1 Stunde und 10 Minuten Nutzung werden als 2 Stunden berechnet. Für Leistungen mit anderen ausdrücklich ausgewiesenen Einheiten, etwa pro Nutzung, Stück oder Kalendertag, gilt die jeweilige Einheit.
Die 5- und 10-Stunden-Pakete gelten jeweils für eine zusammenhängende Nutzung von fünf beziehungsweise zehn Stunden an einem Termin. Sie sind kein Stundenkonto zur Verteilung auf mehrere Besuche. Für den vereinbarten zusammenhängenden Zeitraum gilt der Paketpreis; gesetzliche Rechte bei Mängeln oder von uns zu vertretenden Leistungsausfällen bleiben unberührt. Zusätzliche Nutzungszeit ist vorher abzustimmen und wird je begonnener Stunde zum vereinbarten Anschlusstarif berechnet. Verlängerungen sind nur bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.
5. Absagen und Verspätungen
Eine Terminreservierung kann jederzeit kostenfrei abgesagt werden, telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Wir bitten nach Möglichkeit um eine Absage spätestens am Vortag, damit wir den Platz neu vergeben können. Dies ist eine Bitte und keine kostenpflichtige Stornofrist.
Bitte informieren Sie uns auch bei Verspätungen. Für die bloße Reservierung werden keine Storno- oder Nichterscheinensgebühren erhoben. Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag entsteht erst vor Ort.
6. Nutzungsberechtigung und sichere Arbeit
Werkstattplätze, Hebebühnen und Maschinen dürfen nur von volljährigen Personen genutzt werden. Sie müssen Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Nutzung und zu den vorgesehenen Arbeiten berechtigt sein. Die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der Geräte an andere Personen benötigt unsere Zustimmung.
Jeder Kunde erhält vor der Nutzung eine Einweisung. Vor der Nutzung weiterer oder anderer Werkzeuge, Maschinen oder Einrichtungen erfolgt jeweils ebenfalls eine Einweisung in die betreffende Ausstattung. Die Einweisung wird vor Aufnahme der jeweiligen Arbeit durchgeführt. Bedienhinweise, Sicherheitskennzeichnungen und Anweisungen unseres Personals sind zu beachten. Sicherheitseinrichtungen dürfen weder überbrückt noch entfernt oder verändert werden.
- Tragfähigkeit, Fahrzeuggewicht, Aufnahmepunkte und Standsicherheit müssen zur Bühne passen. Vor dem vollständigen Anheben ist die sichere Aufnahme zu kontrollieren.
- Während des Hebens und Senkens dürfen sich keine Personen im Fahrzeug oder im Gefahrenbereich aufhalten. Arbeiten, die den Schwerpunkt oder die Standsicherheit wesentlich verändern, sind vorher mit uns abzusprechen.
- Bei Zweifeln an Fahrzeugzustand oder Aufnahme, bei ungewöhnlichen Geräuschen, Defekten oder Unsicherheiten ist die Arbeit sofort zu unterbrechen und unser Personal zu verständigen.
- Geräte sind vor der Benutzung auf offensichtliche Schäden zu prüfen. Fluchtwege, Verkehrswege, Feuerlöscher und Not-Aus-Einrichtungen müssen frei bleiben.
- Je nach Tätigkeit sind geeignete Schutzbrille, Schuhe, Gehörschutz, Arbeitskleidung und weitere erforderliche Schutzausrüstung zu tragen. Die erforderliche Schutzausrüstung für die bei uns vorhandenen Werkzeuge und Einrichtungen wird bereitgestellt und ist entsprechend der Einweisung zu verwenden. Die konkreten Betriebsanweisungen gehen vor; Handschuhe sind nicht für jede Maschine geeignet.
- Eine Bedienung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt. Gleiches gilt bei einer die sichere Bedienung beeinträchtigenden Medikamentenwirkung. Rauchen und offenes Feuer sind im Arbeitsbereich untersagt.
Begleitpersonen benötigen unsere Zustimmung. Kinder und Jugendliche dürfen den unmittelbaren Arbeitsbereich von Hebebühnen und Maschinen nicht betreten. Tiere sind im unmittelbaren Werkstattbereich grundsätzlich nicht gestattet.
Schweißen, Arbeiten mit offener Flamme, größere Trenn- oder Schleifarbeiten, Lackieren sowie Arbeiten mit besonderer Brand- oder Explosionsgefahr benötigen unsere vorherige ausdrückliche Freigabe. Das gilt auch für Arbeiten an Hochvolt-, Airbag-, Gurtstraffer-, sonstigen pyrotechnischen oder Gasanlagen sowie am Kraftstoffsystem, wenn größere Mengen Kraftstoff austreten können. Eine Freigabe ersetzt keine gesetzlich erforderliche Qualifikation.
Gesetzeswidrige Arbeiten, insbesondere unzulässige Manipulationen an Sicherheits-, Abgas- oder Emissionskontrollsystemen, sind ausnahmslos untersagt.
Bei Sicherheitsbedenken oder einer Gefährdung können wir die Arbeit sofort unterbrechen und die Nutzung der betroffenen Einrichtung untersagen. Gesetzliche Rechte und die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bleiben gesondert zu beurteilen.
7. Rückgabe, Ordnung und Entsorgung
Überlassene Werkzeuge und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung vollständig zurückzugeben. Normale Abnutzung durch den vereinbarten Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.
Der Arbeitsplatz ist besenrein und aufgeräumt zu übergeben. Übliche Verschmutzungen einer normalen Fahrzeugreparatur sind mit der Mietgebühr abgegolten. Bei außergewöhnlicher, schuldhaft verursachter Verschmutzung kann der tatsächlich erforderliche und nachgewiesene zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungsaufwand nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden. Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Reifen und andere Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen, abgestimmten Sammelbehälter gegeben werden. Betriebsstoffe dürfen nicht in Boden, Kanalisation, Abflüsse oder Außenflächen gelangen. Mitgebrachte Abfälle dürfen ohne unsere Zustimmung nicht zurückgelassen werden. Verschüttete Stoffe, Unfälle, Werkzeugbruch, Beschädigungen oder sonstige ungewöhnliche Vorfälle sind sofort zu melden. Schäden dürfen nicht eigenmächtig repariert oder verdeckt werden; erforderliche unmittelbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben möglich. Entsorgungsleistungen und ihre Kosten werden vor der Inanspruchnahme abgestimmt.
Bei schuldhaft verursachten Schäden richten sich Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Ersatzpflicht zum Neupreis oder eine pauschale Reinigungsstrafe wird mit diesen Bedingungen nicht vereinbart.
8. Störungen und gesetzliche Ansprüche
Wenn eine vereinbarte Einrichtung nicht sicher oder nicht vertragsgemäß nutzbar ist, informieren Sie uns bitte unverzüglich und benutzen Sie sie nicht weiter. Wir klären, ob Abhilfe, ein geeigneter Ersatz oder ein anderer Termin möglich ist.
Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder ausgefallener Leistungen bleiben bestehen. Bei einer konkreten Gefahr können wir die Arbeit unterbrechen; daraus folgt nicht automatisch ein Verfall bereits gezahlter Beträge.
9. Verantwortung und Haftung
9.1 Eigenständige Reparaturen. Sie führen die von Ihnen übernommenen Arbeiten selbstständig und entsprechend Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten aus. Die Überlassung von Arbeitsplatz und Ausstattung ist keine Zusage eines Reparaturerfolgs oder einer anschließenden Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Eine technische Prüfung oder Reparatur durch uns muss gesondert beauftragt werden. Unsere Pflichten zur vertragsgemäßen Bereitstellung und zur Einweisung bleiben unberührt.
9.2 Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ebenfalls unbeschränkt haften wir für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt jeweils auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung wegen arglistig verschwiegener Mängel und aus einer übernommenen Garantie nach deren Inhalt.
9.3 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Hierzu gehören insbesondere die sichere Bereitstellung der vereinbarten Einrichtungen und die geschuldete Einweisung. In diesen Fällen ist der Ersatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Fälle aus Ziffer 9.2 sind von diesen Einschränkungen nicht erfasst.
9.4 Mitarbeiter und Mängelrechte. Soweit die Haftung nach Ziffer 9.3 begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere Ansprüche auf Abhilfe, Minderung oder Beendigung des Vertrags bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
9.5 Kundenseitig verursachte Schäden. Für Schäden, die ausschließlich durch Ihre unsachgemäßen Arbeiten, Fehlbedienung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten entstehen und zu denen wir keine rechtlich zurechenbare Ursache beigetragen haben, haften wir nicht. Haben beide Seiten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, gelten die gesetzlichen Regeln über Mitverschulden. Für schuldhaft von Ihnen verursachte Schäden haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften; bestimmungsgemäße Abnutzung ist kein Schaden.
9.6 Fahrzeuge und mitgebrachte Gegenstände. Für Schäden an Fahrzeugen oder mitgebrachten Gegenständen sowie für deren Verlust gelten dieselben Haftungsregeln. Ein pauschaler Haftungsausschluss allein wegen des Einbringens in die Werkstatt wird nicht vereinbart. Eine gesonderte Bewachung oder Verwahrung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Nicht fahrbereite Fahrzeuge und Abstellung
Ist absehbar, dass Ihr Fahrzeug nach Ende der vereinbarten Zeit nicht bewegt werden kann, informieren Sie uns unverzüglich. Eine Verlängerung oder weitere Abstellung benötigt unsere Zustimmung; ein automatischer Anspruch auf einen weiteren Arbeitsplatz besteht nicht.
Die Organisation einer erforderlichen Entfernung liegt grundsätzlich bei Ihnen. Wer die Kosten tragen muss, richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Verantwortlichkeiten; eine von uns zu vertretende Ursache wird dadurch nicht auf Sie verlagert.
Eine weitere Abstellung und ihre Kosten werden stets vorab im Einzelfall vereinbart. Es gibt keine festen Standgebührensätze. Die Vereinbarung bestimmt den Abstellort, den Zeitraum und das Entgelt einschließlich Umsatzsteuer. Für denselben Zeitraum und dieselbe Nutzung wird keine doppelte Bühnen- und Standgebühr berechnet. Gesetzliche Ansprüche bei unberechtigter Blockierung richten sich nach ihren jeweiligen Voraussetzungen; sie werden nicht als pauschale Standgebühr angesetzt.
Fahrzeuge, Teile, Verpackungen und andere Gegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung zurückgelassen werden. Bei unberechtigter Abstellung können wir zur Entfernung innerhalb angemessener Frist auffordern und weitere Maßnahmen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen veranlassen. Erstattungsfähig sind nur Kosten, für die Sie rechtlich einzustehen haben.
11. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Nutzung vor Ort. Sie können bar oder mit EC-Karte über unser SumUp-Terminal bezahlen. Die Abrechnung beruht auf den festgehaltenen Nutzungszeiten und vereinbarten Leistungen.
12. Nutzungsbogen und AGB-Zustimmung
Für jede Nutzung wird ein Bogen vor Ort verwendet. Er hält Datum, Beginn, Ende und Leistungen fest. Der Kunde unterschreibt den dokumentierten Beginn sowie die Vereinbarung über die Nutzung und die Geltung der vor Vertragsschluss bereitgestellten AGB. Die Endzeit und tatsächlich erbrachten Leistungen werden zum Abschluss ergänzt.
Der Bogen verweist auf die AGB dieser Website mit ihrem Versionsstand. Der Kunde erhält vor Unterzeichnung Gelegenheit zur Einsicht und zu Fragen. Der Verweis auf die Website ersetzt weder diese Einsichtsmöglichkeit noch die persönliche Einweisung. Es wird durch diesen Bogen keine Rahmenvereinbarung für künftige Nutzungen geschlossen.
13. Widerruf, Datenschutz und Streitbeilegung
Der Nutzungsvertrag wird vor Ort in unseren Geschäftsräumen geschlossen. Die vorherige telefonische oder elektronische Terminabstimmung begründet noch keinen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Bei Fragen zur Vertragsabwicklung erreichen Sie uns über die Kontaktdaten im Impressum.
Stand: 10. September 2026
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